Baugenehmigung
Temporäre Wohnlösungen und gesetzliche Regelungen in den Niederlanden
Hinweis: Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die rechtliche Situation in den Niederlanden.
In den Niederlanden besteht die Möglichkeit, temporäre Wohnlösungen zu realisieren. Dies bietet Lösungen für unterschiedliche Zielgruppen wie Studierende, Arbeitsmigranten, Wohnungssuchende in Notlagen oder anerkannte Flüchtlinge (Statusinhaber).
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Umweltgesetz (Omgevingswet, 2024) sowie das Dekret über Bauwerke und Lebensumgebung (Besluit bouwwerken leefomgeving, Bbl).
Dauer der Genehmigung
Eine temporäre Genehmigung wird grundsätzlich für eine Dauer von maximal 10 Jahren erteilt. In einigen Gemeinden kann diese Frist auf 15 Jahre ausgedehnt werden, sofern dies im kommunalen Planungsrecht oder in einer entsprechenden Richtlinie festgelegt und gut begründet wird (z. B. bei groß angelegten Flex-Wohnprojekten oder aus wirtschaftlicher Sicht der Investition).
Darüber hinaus wenden viele Gemeinden die sogenannte „Verdünnungspolitik“ an. Diese bedeutet, dass temporäre Wohnprojekte gleichmäßig über das Gemeindegebiet verteilt werden müssen, um Überkonzentrationen zu vermeiden und die Lebensqualität zu sichern. Häufig werden hierbei Obergrenzen für die Anzahl der Wohneinheiten pro Standort oder ein prozentualer Anteil am gesamten Wohnungsbestand festgelegt.
Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Die Realisierung temporärer Wohnlösungen erfolgt über eine Omgevingsvergunning (Umwelt-/Baugenehmigung). Das Verfahren läuft in der Regel wie folgt ab:
-
Vorabgespräch mit der Gemeinde
-
Frühe Abstimmung über Standort, Zielgruppe, Anzahl der Einheiten und planerischen Spielraum.
-
-
Einreichung des Antrags
-
Über das digitale Omgevingsloket (niederländisches Umweltportal).
-
Erforderlich sind u. a. Bauzeichnungen, Lagepläne, Begründung des temporären Charakters sowie ggf. Gutachten (Lärm, Boden, Verkehr, Ökologie).
-
-
Prüfung durch die Gemeinde
-
Kontrolle nach Bbl (technische Anforderungen: Brandschutz, Gesundheit, Belüftung, Tageslicht).
-
Prüfung im Hinblick auf den Flächennutzungsplan und das kommunale Wohnraumpolitik (z. B. Verdünnungspolitik, Verteilung).
-
-
Entscheidungsfindung
-
Reguläres Verfahren: 8 Wochen Bearbeitungszeit, verlängerbar um 6 Wochen.
-
Erweiterte Verfahren (bei Abweichungen vom Flächennutzungsplan): ca. 26 Wochen inkl. Beteiligungsverfahren.
-
-
Bekanntmachung und Einspruch
-
Die Genehmigung wird öffentlich bekanntgemacht.
-
Betroffene (z. B. Anwohner) haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
-
-
Umsetzung und Verwaltung
-
Nach Genehmigung kann mit dem Bau begonnen werden.
-
Häufig verlangt die Gemeinde einen Bewirtschaftungsplan, in dem Verwaltung, Aufsicht und Rückführung des Geländes in den ursprünglichen Zustand geregelt werden.
-
Antrag auf Omgevingsvergunning – Wer darf beantragen?
Ein Antrag kann sowohl durch den Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes gestellt werden als auch durch einen Dritten (z. B. Bauunternehmer, Architekt, Berater).
Wichtig: Liegt der Antrag bei einem Dritten, ist eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
-
Digitale Identifikation:
-
Privatpersonen nutzen DigiD.
-
Unternehmen nutzen eHerkenning.
-
-
Angaben zum Eigentümer (sofern nicht Antragsteller).
-
Projektunterlagen, wie:
-
Lageplan und Bauzeichnungen
-
Ggf. statische Berechnungen
-
Angaben zum Flächennutzungsplan
-
Umwelt- oder Gestaltungsberichte, falls erforderlich
-
Verantwortung
Auch wenn ein Dritter den Antrag stellen kann, bleibt der Eigentümer letztlich verantwortlich für die Ausführung und Einhaltung der Genehmigung.
Digitale Antragstellung
Der Antrag wird online über das Omgevingsloket eingereicht. Hier kann der Bearbeitungsstand verfolgt und ggf. ergänzende Unterlagen hochgeladen werden.
Unsere Unterstützung bei der Antragstellung
Für die Einreichung einer Omgevingsvergunning arbeiten wir mit einem festen Architekten zusammen, der über eine eigene Engineering-Abteilung verfügt. Gemeinsam mit unserer Fabrik werden die Pläne detailliert vorbereitet und optimal auf Ihre Wünsche sowie die technischen Möglichkeiten abgestimmt.
Ihre Vorteile:
-
Fachgerechte Ausarbeitung von Bau- und Konstruktionszeichnungen
-
Optimale Abstimmung zwischen Entwurf, Engineering und Produktion
-
Ein vollständiger und korrekter Genehmigungsantrag
Wir übernehmen dieses Verfahren gemeinsam mit unseren Partnern, damit Sie sich nicht um die technische Vorbereitung oder die formale Antragstellung kümmern müssen.